BGB ohne Sondergebiete : Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kommentar

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kommentar

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Eigentlich, könnte man meinen, ist es überflüssig, überhaupt noch etwas zum Palandt zu sagen, noch eine Lobeshymne zu dem großen Chor hinzuzufügen. Und doch ist es notwendig. Denn in der nunmehr 63. Auflage hat sich Grundlegendes geändert. Und damit ist nicht nur die Diskussion um die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (etwa im Bereich neues Kauf- und Darlehensrecht) gemeint. Die umfangreichen Änderungen betreffen ebenso Rechtsprechung und Literatur zu den Reformgesetzen der 14. Legislaturperiode, die Besonderen Vertriebsformen, die europarechtskonformen Auslegungen, die Neufassung der VOB/B, die neue Düsseldorfer Tabelle, Änderungen der Barwertverordnung in der betrieblichen Altersvorsorge, die gemeinsame elterliche Sorge oder die Entscheidung des EUGH im Fall Überseering. Weiter muss man diese Liste gar nicht fortsetzen, um ermessen zu können, welche Aufgabe das hochkarätige Redaktionsteam gestemmt hat. Fast 3.000 Seiten ist der Palandt inzwischen stark, und nach wie vor gilt die Weisheit, dass der beste Palandt immer der neueste ist. Wer -- auf welchem Gebiet auch immer -- mit dem Zivilrecht professionell zu tun hat, handelt grob fahrlässig, wenn er auf dieses unerlässliche Rüstzeug verzichtet. --Carsten Hansen

Quod non est in Palando, ... - non est in mundo - Was nicht im Palandt steht, existiert nicht. Dieser Wahlspruch des Juristen hat seine Berechtigung:Dank einer - für den Anfänger etwas enervierenden - Abkürzungspraxis schafft es dieser einbändige Kommentar, nahezu alle wesentlichen Fragen des materiellen Zivilrechts (außer dem BGB werden auch die wichtigsten Nebengesetze ausschnittsweise mit behandelt) wenigstens anzusprechen. Wo ein Problem nicht erörtert wird, weist zumindest eine Fundstelle den Weg zur Lösung.Und so kann man auch auf sehr spezialisierten Rechtsgebieten - etwa im Familien- oder Erbrecht - im Palandt nicht nur einen ersten Überblick bekommen, sondern findet manchmal sogar Antworten, die man in der Spezialliteratur vergeblich gesucht hat. Abgesehen davon ist man in der anwaltlichen Praxis mit einem Zitat aus dem Palandt immer auf der sicheren Seite - weil man sicher sein kann, dass auch jeder Richter ihn auf dem Tisch stehen hat und eher mal eben nachschlagen kann und wird, als wenn er für eine Fundstelle erst in die Bibliothek gehen müsste.Kurz, ein für jeden juristischen Praktiker unverzichtbares Werk - es sei denn, er beschäftigte sich ausschließlich mit dem Straf- oder Verwaltungsrecht.

Lohnt sich auch im Studium - Der Palandt ist *die* Autorität im Zivilrecht unter den Kommentaren. Er sollte daher sowohl der erste als auch der letzte Kommentar sein, den man sich anschafft.Die Frage, ob er sich auch schon für Studenten lohnt, ist lange umstritten.Ich möchte hier unbedingt dafür werben, den Palandt als Weihnachtsgeschenk ganz oben auf die Wunschliste zu setzten. Und zwar aus zwei Gründen.Zum einen kann man im Palandt alle Normen und Rechtsinstitute nachschlagen, die man in den gängigen Lehrbüchern nicht findet. Wenn also jemand sagt: Im letzten Examenstermin kam die Abgrenzung von elektiver Konkurrenz zur Wahlschuld dran!, denkt der Standardstudent: Oh weh! Ich kenne weder das Eine noch das Andere! In genau solchen Fällen kann man dann in den Palandt schauen. Hier z.B. im Umkreis von § 262...Der zweite Vorteil des Palandt ist, dass das Leben nach dem Examen weitergeht. Dieses Leben nennt sich dann Referendariat . Und da er in allen Bundesländern als Hilfsmittel zugelassen ist, muss man sich nicht auf Anhieb einen kaufen, sondern kann den aus dem Studium weiterverwenden (Erst zu den Klausuren zum 2. Staatsexamen wird ein neuer fällig).Da man also ohnehin mindestens einen kaufen muss, lohnt es sich, den ersten schon im Studium anzuschaffen.

Wer kann, sollte warten. - Über das Standardwerk Palandt, BGB-Kommentar ist eigentlich bereits alles gesagt und geschrieben. Für Juristen in Ausbildung und Praxis ist im Zivilrecht der Palandt, trotz mancher Schwächen, sicher der erste Griff. Insofern wären grundsätzlich auch dieses Mal wieder die vollen 5 Sterne angebracht gewesen. Problem dieser für das Jahr 2008 erschienen Neuauflage ist jedoch, dass die Änderungen im Familienrecht mit Wirkung zum 01.01.2008 noch nicht eingearbeitet wurden!!!Daher mein Rat: Wer nicht dringend auf eine Anschaffung/Neuanschaffung des Palandts angewiesen ist (oder im Familienrecht auf Lücke setzen möchte ,-) ), sollte bis November/Dezember warten, wenn die neue Auflage erscheint.Edit: Mittlerweile hat der Verlag reagiert und legt eine 48-seitige Ergänzung bei. -> Alles ok. ->5 Sterne.

Palandt ist der BGB-Handkommentar - Jeder Jurist/in braucht den Palandt genauso wie einen Schönfelder. Das komplette BGB handlich kommentiert. Natürlich muss überflüssiges weichen und Abkürzungen sind an der Tagesordnung. Aber ohne Abkürzungen könnte man eine genauso umfangreiche Sammlung wie den Staudinger herausbringen und das ist wahrlich nicht der Sinn eines Handkommentars. Es erfordert ein bißchen Übung den Palandt zu lesen, aber es ist gar nicht so schwer.

Die Bibel der Juristen - Fuer Juristen und Jurastudenten ist dieses Nachschlagewerk das wohl wichtigste Buch. Man muss sich zwar erst an die Abkuerzungen gewoehnen, danach ist es aber ein geniales Sammelsurium an Entscheidungen und Meinungen. Fuer den ersten Ueberblick ueber ein Rechtsthema ist der Kommentar sehr geeignet. Fuer weitergehende Informationen sollte man aber zu den mehrbaendigen Werken wie dem Muenchener Kommentar oder dem Staudinger greifen.




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